INVEST / BAFA Förderung für Wagniskapitalgeber

Start-ups scheitern häufig schon in der Anfangsphase, weil ihnen das nötige Wagniskapital fehlt. Genau hier setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem Förderprogramm INVEST an. INVEST besteht aus einem Erwerbszuschuss und einem Exitzuschuss: Mit dem Erwerbszuschuss erhalten Privatinvestoren/Business Angels bis zu 20 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstattet, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro Wagniskapital an einem Start-up beteiligen.

Auf diese Weise unterstützt INVEST einerseits junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber für das benötigte Startkapital. Andererseits motiviert das Förderprogramm private Investoren – insbesondere Business Angels – überhaupt oder mehr als bisher Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

 

Die INVEST-Förderung besteht zunächst aus einem Erwerbszuschuss. Veräußert der Investor seine Anteile zu einem späteren Zeitpunkt, kann er zusätzlich von einem Exitzuschuss profitieren.

 

I. Erwerbszuschuss

Den jeweiligen Start-Up muss im Rahmen der Antragstellung zunächst die Förderfähigkeit für INVEST bescheinigt werden. Hierfür müssen einige Förderbedingungen erfüllt werden. Dazu zählt, dass es sich um ein kleines und innovatives Unternehmen handeln muss, das jünger als sieben Jahre ist und seinen Hauptsitz im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit wenigstens einer Zweigniederlassung in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist, hat oder einer Betriebsstätte in Deutschland hat, die im Gewerberegister eingetragen ist.

 

Den Erwerbszuschuss erhalten private Investoren (Business Angels), die Geschäftsanteile an dem jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten. Er beträgt bis zu 20 Prozent der Investitionssumme bei Anteilserwerb. Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung daran geknüpft, dass das Unternehmen bestimmte Meilensteine erreicht, muss jede einzelne Zahlung mindestens 10.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr für Beteiligungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro Erwerbszuschüsse erhalten.

Die Übernahme der neu ausgegebenen Anteile kann entweder direkt erfolgen, oder durch Wandlung eines Wandeldarlehens. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Übernahme der Anteile.

 

Exitzuschuss

Zusätzlich kann die Steuer, die auf einen Veräußerungsgewinn entfällt, pauschal mit einem Exitzuschuss kompensiert werden. Dabei erhält der Investor eine pauschale Steuerkompensation in Höhe von 25 Prozent des Gewinns, der aus der Veräußerung seiner mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteile erzielt wurde. Der Exitzuschuss ist auf 80 Prozent des Investitionsbetrages der INVEST-Anteile begrenzt und natürlichen Personen vorbehalten.

Erwerbszuschuss und Exitzuschuss dürfen zusammen den ursprünglichen Investitionsbetrag nicht übersteigen. Pro Unternehmen können Beteiligungen mehrerer Investoren von insgesamt bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr mit dem Erwerbszuschuss gefördert werden. Der Erwerbszuschuss ist von den Ertragssteuern befreit und verbessert so den Anreiz zur Mobilisierung von privatem Wagniskapital deutlich.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter dem nachfolgenden Formular

Stand: November 2021

Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen